PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION LT. BAUKG
Verantwortungsbewusst und umsichtig

 
Die Bau- und Planungskoordination erfolgt im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG 1999):

Die Bauarbeitenkoordination ist eine gesetzlich vorgegebene Pflicht, die Sie als Bauherr ganz einfach an uns delegieren können. Im Fokus steht die professionelle Baustellen- und Planungskoordination, die den Schutz aller auf der Baustelle Beschäftigten im Blick hat. Als von Ihnen beauftragter Baustellenkoordinator sorgen wir für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase.

Unter anderem arbeiten wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aus und stellen die Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Wir kontrollieren die Baustelle, melden Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und ziehen bei Bedarf das Arbeitsinspektorat bei – Ihr Projekt soll unfallfrei ablaufen.

Planungskoordination / Sige-Plan

  • Koordination der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten

Baustellenkoordination

  • Koordination der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden
  • Anpassung von Sige-Plan und Unterlagen für spätere Arbeiten an projektspezifische Tätigkeiten
  • Koordination der bauausführenden Unternehmen zur Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information
  • Informationsfunktion für alle Projektbeteiligten über mögliche Gefahren
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat

Wir können Ihnen diese gesetzliche Verpflichtung abnehmen!